Goyke Versicherungen
Sie haben Fragen?
0511-494992
Reinhard Goyke
Goyke Versicherungen
Lehmannstr. 11 E
30455 Hannover
0511-494992
info@goyke-versicherungen.de
Mein Haus, mein Auto, mein Boot – wenn es um ihren wichtigsten Besitz geht, denken noch immer viele Menschen an diese Dinge. Und vergessen doch das Allerwichtigste: die eigene Arbeitskraft. Lesen Sie heute, wie Sie Ihre Arbeitskraft finanziell am wirkungsvollsten absichern.
Wie wertvoll die eigene Arbeitskraft ist, machen sich nur wenige klar. Im schlimmsten Fall erst dann, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können. Dabei ist die Rechnung doch ganz einfach: Ein 30-jähriger mit 3.000 Euro Monatseinkommen würde ab heute bis zum Alter von 67 Jahren noch 1.332.000 Euro verdienen. Und das ohne eine einzige Gehaltserhöhung. Kann er nicht länger arbeiten, gibt es zwar Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das aber reicht vorn und hinten nicht. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente (EMR) von Neurentnern aus den alten Bundesländern betrug 2018 gerade einmal 753 Euro im Monat. Insgesamt sind allein in diesem Jahr 168.000 neue Rentenbezieher hinzugekommen. Von ihrer EMR leben können nur die wenigsten.
Je nach Grad der Erwerbsminderung wird eine volle oder halbe EMR gezahlt. Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle EMR. Reicht die Arbeitskraft noch für drei, aber weniger als sechs Stunden, wird eine halbe EMR fällig. Und wer nicht mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge nachweisen kann, geht meistens sogar leer aus.
Finanzielle Sicherheit bietet eine private Vorsorge. Die wohl bekannteste Variante ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie gilt unter Fachleuten auch als die beste Lösung. Verbraucherschützer stimmen hier schnell zu. Aber nicht immer klappt es mit dem Abschluss, zum Beispiel, wenn man schon krank ist oder in einem gefährlichen Beruf arbeitet. Darum sollte man sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen und eine passende Lösung finden.
Die Fälle von Berufsunfähigkeit nehmen immer stärker zu. Dabei sind nicht nur Arbeitnehmer betroffen, die in vermeintlich gefährlichen Berufen arbeiten - Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen schützen.
Für Beamte gelten besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. Ihre Versorgung unterscheidet sich ebenfalls von der anderer Beschäftigter. Was Dienstanfänger darüber wissen müssen.
Beamte haben besondere Dienst- und Treuepflichten. Als Gegenleistung winkt ihnen ein Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit. Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Stattdessen erhalten sie Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Grundsätzlich werden 50 Prozent Beihilfe auf Arzt- und Zahnarztkosten gewährt. Für den Rest müssen Beamte mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst vorsorgen. In vielen Bundesländern übernimmt der Dienstherr für einzelne Gruppen wie Polizei und Feuerwehr die vollständigen Krankheitskosten (Heilfürsorge).
Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, werden sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Ob Dienstunfähigkeit (DU) vorliegt, entscheidet allein der Dienstherr. Ein amtsärztliches Zeugnis dient lediglich als Orientierung. Je kürzer die zurückgelegte Dienstzeit, umso niedriger das Einkommen bei Dienstunfähigkeit. Deshalb ist gerade für jüngere Beamte und Beamtenanwärter eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Idealerweise wird die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart. Allerdings bieten nur wenige Versicherungsunternehmen diese Klausel an. Und nicht alle zählen zu den leistungsfähigsten Gesellschaften.
Auch wenn Beamte und ihre Angehörigen in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung besser gestellt sind als gesetzlich Rentenversicherte, gibt es oftmals Versorgungslücken. Und die werden in Zukunft nicht kleiner. Mit Blick auf hohe Pensionslasten und die angespannte Kassenlage der öffentlichen Haushalte ist eine weitere Absenkung des Versorgungsniveaus nur eine Frage der Zeit. Private Altersvorsorge ist deshalb auch für Beamte ein wichtiges Thema.
Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten bei ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Auch der Dienstherr kann Ansprüche auf Schadenersatz stellen. Insbesondere bei Personenschäden kommen schnell hohe Forderungen auf sie zu. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, leistet bei begründeten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Je nach Art der Tätigkeit sollten zusätzliche Leistungen für Vermögensschäden, den Verlust von Dienstausrüstung, dienstliche Schusswaffen oder Beschädigung eines Dienstwagens eingeschlossen sein.
Nur wenige Versicherer bieten spezielle Lösungen für den öffentlichen Dienst und Beamte. Besser man entscheidet sich frühzeitig für den richtigen Schutz!
Verbaselt, vergraben, verloren, versenkt – wie wertvoll ein Schlüssel sein kann, zeigt sich oft erst, wenn er nicht mehr da ist. Schlüsseldienste verlangen meist ein stolzes Honorar für ihren Einsatz – nachts sowie an Sonn-und Feiertagen besonders. Wurde vorab kein Preis vereinbart, gilt die „übliche“ Vergütung. Was ein Schlüsseldienst kosten darf, richtet sich dann nach der Preisempfehlung des jeweiligen Fachverbandes. Stellt sich heraus, dass die Rechnung überhöht war, kann man die Differenz zwischen angemessenem und gezahltem Rechnungsbetrag zurückverlangen.
Teurer wird es, wenn es um fremde Schlüssel geht. Wer als Mieter seinen Haustürschlüssel verliert, muss nicht nur für Ersatz aufkommen, sondern im schlimmsten Fall den Austausch der Schließanlage mitsamt der neuen Schlüssel für die anderen Mieter bezahlen. Das kann bei einer größeren Wohnanlage in die Tausende gehen. Noch teurer wurde es für einen Lehrer, der seine Schlüssel für die Schließanlage des gesamten Schulkomplexes verloren hatte. Der Gesamtschaden belief sich nach Informationen seines Haftpflichtversicherers auf stolze 85.000 Euro.
Eine private Haftpflichtversicherung kann also vor ärgerlichen Zahlungen schützen. Allerdings ist Schlüsselverlust bei den meisten Tarifen nicht automatisch mitversichert. Nur sehr leistungsstarke Verträge schließen Leistungen bei Verlust fremder Schlüssel ein – ein guter Grund, den bestehenden Vertrag zu überprüfen. Ansonsten kann Schlüsselverlust auch als Zusatzbaustein für kleines Geld vereinbart werden. Soll auch der Verlust von Schlüsseln für die Arbeitsstätte enthalten sein, wird das meistens etwas teurer als für private Schlüssel. Das rechnet sich trotzdem für alle, die Schlüsselgewalt über Einrichtungen mit vielen Besuchern haben.
Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie in vielen Fällen vor einem großen finanziellen Schaden schützen. So auch, wenn Sie Ihre Schlüssel verloren haben. Jedoch decken nicht alle Tarife Schlüsselverlust ab. Wie ist das bei Ihrem?
Hierzulande hat jeder das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung anderer zu regeln. Aber nicht jeder ist dazu in der Lage, und schon gar nicht in jeder Lebensphase.
Krankheit, ein plötzlicher Unfall oder körperlicher wie auch geistiger Kräfteverfall können uns daran hindern, wichtige Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen. Das Betreuungsrecht regelt, wer Entscheidungen für uns treffen darf, wenn wir selbst nicht dazu in der Lage sind. Es dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Aber handeln Betreuer tatsächlich im besten Interesse der Betreuten?
Eine amtliche Betreuung durch Fremde kann mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht abgewendet werden. Damit räumen Sie einer anderen Person das Recht ein, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht erstreckt sich je nach Ihrem Wunsch auf einzelne, aber auch auf alle Angelegenheiten. Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht im Fall der Fälle als rechtlichen Betreuer bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft.
Sie wollen vermeiden, dass andere über Ihre medizinische Betreuung und Behandlung entscheiden, falls Sie selbst dazu nicht in der Lage sind? Dann bestimmen Sie am besten mit einer Patientenverfügung, ob Sie für konkret beschriebene Krankheitszustände bestimmte medizinische Maßnahmen wünschen oder ablehnen. Auf diese Weise dokumentieren Sie Ihre persönlichen Wünsche und Werte.
Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung entscheiden Sie schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens. Weiterführende Informationen veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de im Internet.